Nach jedem Todesfall wird in Österreich von Amts wegen vom zuständigen Bezirksgericht ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Der Gerichtskommissär Notar Dr. Herbert Kessler ist als Beauftragter des Gerichtes für die Durchführung des Verlassenschaftsverfahrens hinsichtlich der Sterbefälle der Monate Februar, April, Juni, August, Oktober und Dezember in den Gemeinden im Bezirk Bludenz (ausgenommen ehemaliger Bezirksgerichtssprengel Montafon) zuständig.
Eine Ladung zur Todesfallaufnahme wird durch den Gerichtskommissär an den letzten Wohnsitz des Verstorbenen versandt.
Insbesondere bei dringend notwendigen Handlungen hinsichtlich des Nachlasses ersuchen wir Sie um umgehende Kontaktaufnahme mit unserer Kanzlei.
Die Todesfallaufnahme dient der Ermittlung der Erben sowie der Vermögenslage des Verstorbenen, welche anhand der Aktenlage sowie der Angaben der Parteien ermittelt wird. Um einen raschen Fortschritt des Verlassenschaftsverfahrens zu gewährleisten und damit bereits die ersten Verfahrensschritte gesetzt werden können, ersuchen wir Sie, das Beiblatt (siehe Downloads) ehestmöglich, nach Möglichkeit mindestens eine Woche vor dem Termin zur Todesfallaufnahme an unsere Kanzlei per Post, Einwurf oder E-Mail zu übermitteln.
Im Zuge der Todesfallaufnahme wird die gegenständliche Sach- und Rechtslage anhand der Aktenlage besprochen. Es ist üblicherweise ausreichend, wenn nur ein naher Angehöriger oder sonst eine informierte Person den Termin zur Todesfallaufnahme wahrnimmt. Wir ersuchen Sie um Mitnahme eines amtlichen Lichtbildausweises, der wesentlichen Standesurkunden der Gesetzeserben, Unterlagen über Vermögen und Verbindlichkeiten sowie einer allfällig bei Ihnen verwahrten letztwilligen Verfügung sowie der Namen, Adressen, Geburtsdaten der Gesetzeserben, Testamentserben und Vermächtnisnehmer.
Nach erfolgter Todesfallaufnahme holt der Gerichtskommissär aufgrund der von den Parteien gemachten Angaben erforderlichenfalls noch weitere, ergänzende Auskünfte insbesondere bei Banken, Versicherungen, Pensionsversicherungsanstalten und dergleichen ein. Sofern kein überschuldeter Nachlass vorliegt, erhalten die Parteien sodann einen Termin zur Verlassenschaftsabhandlung. Bei diesem Termin können die Erben ihre Erbantrittserklärungen abgeben, ein Erbteilungsübereinkommen abschließen sowie die Ansprüche der Pflichtteilsberechtigten regeln. Insbesondere wird auf das Recht der Parteien, einen Antrag auf Schätzung und Inventarisierung des Nachlassvermögens zu stellen, verwiesen. Die Termine des Verlassenschaftsverfahrens finden in der Amtskanzlei Notariat Dr. Herbert Kessler, Bahnhofstraße 8 a, 6700 Bludenz statt. Das Verlassenschaftsverfahren wird mit Beschluss des Bezirksgerichtes Bludenz beendet.
Senden Sie uns für eine Terminabsprache gerne eine E-Mail oder rufen Sie uns während unserer Telefonzeiten an.
Beratungstermine finden nach vorheriger Vereinbarung in unseren Räumlichkeiten in der Bahnhofstraße 8a (Hochhaus - hofseitig gelegen), 6700 Bludenz statt. Unsere Kanzlei befindet sich im 2. Stock und ist über eine Rampe sowie einen Fahrstuhl zugänglich.
Für weitere Fragen hinsichtlich Barrierefreiheit stehen wir gerne telefonisch zur Verfügung.
Parkmöglichkeiten finden Sie ganz in der Nähe beim Rathaus Bludenz sowie bei den weiteren öffentlichen Parkplätzen der Stadt Bludenz.
Wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel verwenden, sind die nächstgelegenen Haltestellen: Bludenz Postamt / Bludenz Post-Kreuzung, Bludenz Kasernplatz sowie Bludenz Bahnhof.